5. Der Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 4. April 2019 (BM 18 43679) wird aufgehoben. 6. A.________ wird von der Anschuldigung des Landfriedensbruchs, angeblich begangen am 7. April 2018 in Bern, freigesprochen. Mit dem Freispruch entfällt auch das seinerzeitige Widerrufsverfahren betreffend das Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 13. April 2017 bzw. die diesbezüglich ausgefällte Verlängerung der Probezeit. 7. Die Kosten des Verfahrens BM 18 43679, bestimmt auf CHF 650.00, trägt der Kanton Bern.