8. A.________ sind die ihr im Verfahren BM 18 43688 auferlegten Verfahrenskosten von CHF 500.00 und die Geldstrafe von CHF 3'000.00, insgesamt ausmachend CHF 3'500.00, von der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland zurückzuerstatten, soweit diese bereits bezahlt worden sind. 9. A.________ wird für das Verfahren BM 18 43688 eine Entschädigung von CHF 150.00 von der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland ausgerichtet. 10. Für das Revisionsverfahren wird keine Entschädigung ausgerichtet.