5. Das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 4. März 2020 (PEN 19 646) wird aufgehoben. 6. A.________ wird von der Anschuldigung des Landfriedensbruchs, angeblich begangen am 7. April 2018 in Bern, freigesprochen. 7. Die Kosten des Verfahrens PEN 19 646, bestimmt auf CHF 1'200.00, trägt der Kanton Bern. 8. Die Kosten des Revisionsverfahrens, bestimmt auf eine Pauschalgebühr von CHF 800.00, trägt der Kanton Bern.