9 VI. Dispositiv Die 1. Strafkammer erkennt: 1. Vom Eingang der edierten Akten des Regionalgerichts Bern-Mittelland betreffend das Urteil vom 4. März 2020 (PEN 19 646) wird Kenntnis genommen. 2. A.________ wird Kenntnis gegeben vom Schreiben des Obergerichts des Kantons Bern vom 14. April 2022 sowie vom Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern vom 19. April 2022. 3. Der Antrag von A.________ auf weitere Akteneditionen wird abgewiesen. 4. Das Revisionsgesuch wird gutgeheissen.