15. Entsprechend sind dem Gesuchsteller die ihm mit Urteil vom 4. März 2020 auferlegten Verfahrenskosten von CHF 1'200.00 und die Verbindungsbusse von CHF 300.00 durch das Regionalgericht zurückzuerstatten, soweit diese bereits bezahlt worden sind. Zusätzlich ist dem Gesuchsteller für das Verfahren BM 18 43654 aufgrund der polizeilichen Anhaltung vom 7. April 2018, ca. 19:45 Uhr, bis 8. April 2018, um 02:35 Uhr (vgl. pag. 02 der edierten Akten PEN 19 646), und der Teilnahme an der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme am 4. Juli 2019 (pag.