Gewalt gegen Sachen ausgegangen ist. Das Regionalgericht sprach den Gesuchsteller in der Folge mit Urteil vom 4. März 2020 (PEN 19 646) schuldig des Landfriedensbruchs. Demgegenüber wurde die Teilnehmerin 1 mit Urteil des Regionalgerichts vom 3. September 2020 vom Vorwurf des angeblich am 7. April 2018 begangenen Landfriedensbruchs freigesprochen (vgl. PEN 19 547). In diesem Strafverfahren hatte das Regionalgericht den Strafbefehl BM 18 43668 zu beurteilen, welchem der identische Anklagesachverhalt zugrunde lag, wie dem Strafbefehl BM 18 43654 gegen den Gesuchsteller.