Zudem wurde ihm eine Verbindungsbusse in der Höhe von CHF 300.00 auferlegt. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung der Busse wurde auf zehn Tage festgesetzt und es wurden ihm Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 1'600.00 bzw. infolge Verzichts auf eine schriftliche Begründung in der Höhe von CHF 1'200.00 auferlegt. Das Urteil (PEN 19 646) erwuchs in Rechtskraft.