Mit Urteil des Regionalgerichts (Einzelgericht) vom 4. März 2020 wurde der Gesuchsteller des Landfriedensbruchs, begangen am 7. April 2018 in Bern, schuldig erklärt (Verfahren PEN 19 646). Der Gesuchsteller wurde mit einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je CHF 30.00, ausmachend total CHF 1'200.00, verurteilt, wobei deren Vollzug unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben wurde. Zudem wurde ihm eine Verbindungsbusse in der Höhe von CHF 300.00 auferlegt.