ff. der edierten Akten PEN 19 646). Nachdem die Staatsanwaltschaft das Gesuch um Bestellung einer amtlichen Verteidigung mit Verfügung vom 15. April 2019 abwies und den Gesuchsteller am 4. Juli 2019 in Anwesenheit seines Verteidigers einvernahm, hielt sie am Strafbefehl fest und überwies die Akten zur Durchführung des Hauptverfahrens an das Regionalgericht Bern-Mittelland (nachfolgend Regionalgericht) (pag. 66 ff. der edierten Akten PEN 19 646). Mit Urteil des Regionalgerichts (Einzelgericht) vom 4. März 2020 wurde der Gesuchsteller des Landfriedensbruchs, begangen am 7. April 2018 in Bern, schuldig erklärt (Verfahren PEN 19 646).