15 Es wird festgestellt, dass die Gebühr von CHF 500.00 am 15. Mai 2019 bezahlt worden ist. 8. Die Kosten des Revisionsverfahrens, bestimmt auf eine Pauschalgebühr von CHF 800.00, trägt der Kanton Bern. 9. A.________ ist die ihr im Verfahren BM 18 43683 auferlegte Verbindungsbusse von CHF 360.00 im Umfang von CHF 300.00 und die Geldstrafe von 48 Tagessätzen im Umfang von 41 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend CHF 1'230.00, von der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland zurückzuerstatten.