Es wird festgestellt, dass der Aufschub der Geldstrafe mit Strafbefehl vom 6. September 2019 widerrufen und die Geldstrafe am 23. Oktober 2019 bezahlt worden ist. 6.2 Zu einer Verbindungsbusse von CHF 60.00, unter Ansetzung einer Ersatzfreiheitsstrafe von 2 Tagen bei schuldhafter Nichtbezahlung. Es wird festgestellt, dass die Verbindungsbusse am 15. Mai 2019 bezahlt worden ist. 7. Die Kosten des Verfahrens BM 18 43683, bestimmt auf CHF 500.00, werden A.________ auferlegt.