6. A.________ wird aufgrund des rechtskräftigen Schuldspruchs wegen Hinderung einer Amtshandlung verurteilt: 6.1 Zu einer Geldstrafe von 8 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend CHF 240.00, unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren. Die vorläufige Festnahme (7./8. Juli 2018) wird im Umfang von einem Tagessatz an die Geldstrafe angerechnet. Es wird festgestellt, dass der Aufschub der Geldstrafe mit Strafbefehl vom 6. September 2019 widerrufen und die Geldstrafe am 23. Oktober 2019 bezahlt worden ist.