12 (pag. 55). Demgegenüber brachte Rechtsanwalt B.________ mit Replik vom 1. September 2022 vor, die Mandatierung sei angemessen und geboten gewesen, dies, weil die Gesuchstellerin rechtsunkundig sei. Weiter handle es sich bei einem Revisionsverfahren um kein alltägliches Verfahren. Die Vorgehensweise und Voraussetzungen seien für eine Laiin nicht bekannt und insbesondere auch nicht so leicht in Erfahrung zu bringen, wie dies bei einem gewöhnlichen Strafbefehlsverfahren möglicherweise der Fall sei.