18. Ebenfalls bezahlt wurde die der Gesuchstellerin mit Strafbefehl vom 6. September 2019 auferlegte Geldstrafe von 55 Tagessätzen zu je CHF 30.00, ausmachend CHF 1'650.00 (pag. 105 ff.), worin auch die nun mit Revision aufgehobene Sanktion für die Verurteilung wegen Landfriedensbruchs enthalten ist. Die Gesuchstellerin beantragte zwar eine anteilsmässige Rückerstattung des auf den Tatbestand des Landfriedensbruchs entfallenden Teils der Geldstrafe von 45 Tagessätzen [zu CHF 30.00], führte aber im gleichen Satz aus, dass ihr somit CHF 1'200.00 zurückzuerstatten seien.