17. Gemäss Auskunft der Abteilung Busseninkasso der Justizleitung des Kantons Bern vom 11. Mai 2023 wurden die der Gesuchstellerin mit Strafbefehl vom 1. April 2019 auferlegten Gebühren von CHF 500.00 und die Verbindungsbusse von CHF 360.00 am 15. Mai 2019 vollumfänglich bezahlt (pag. 105 ff.). Entsprechend ist der Gesuchstellerin die Verbindungsbusse von CHF 360.00 im Umfang von CHF 300.00 durch die Staatsanwaltschaft zurückzuerstatten.