der sie am Arm ergriffen hatte, fallen liess. Als ein zweiter Polizist die Gesuchstellerin am anderen Arm ergriff, liess sie ihre Beine hängen und musste mit Hilfe eines dritten Polizisten aus dem eingekesselten Bereich getragen werden. Während die beiden vorgenannten Polizisten sie weiterhin an den Oberarmen ergriffen und vorwärts führten, liess die Gesuchstellerin ihre Beine am Boden hinterher schleifen. Damit liegt eine zum Referenzsachverhalt der VBRS-Richtlinien vergleichbare Intensität vor, weshalb die Kammer eine Strafe von zehn Strafeinheiten als angemessen erachtet. Als Strafart sieht Art.