3 heissung der Anträge Ziff. 1-5 der Generalstaatsanwaltschaft und andererseits die Abweisung des letzten Antrags (Ziff. 7; Entschädigung). Stattdessen beantragte er eine pauschale Entschädigung in der Höhe von CHF 673.15. Des Weiteren beantragte Rechtsanwalt B.________ die Gutheissung und Ergänzung des Antrags Ziff. 6 der Generalstaatsanwaltschaft