Die Gesuchstellerin wurde mit einer Geldstrafe von 48 Tagessätzen zu je CHF 30.00, ausmachend total CHF 1'440.00, bestraft, wobei deren Vollzug unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben wurde. Zudem wurde ihr eine Verbindungsbusse in der Höhe von CHF 360.00 auferlegt. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung der Busse wurde auf 12 Tage festgesetzt und es wurden ihr Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 500.00 auferlegt. Infolge Verzichts auf eine Einsprache erwuchs der Strafbefehl in Rechtskraft (BM 18 43683).