9. A.________ sind die ihm im Verfahren BM 18 43651 auferlegten Verfahrenskosten von CHF 650.00 und die Gelstrafe von CHF 1'500.00, insgesamt ausmachend CHF 2'150.00, von der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland zurückzuerstatten, soweit diese bereits bezahlt worden sind. 10. A.________ wird für das Verfahren BM 18 43651 eine Entschädigung von CHF 100.00 von der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland ausgerichtet. 11. Für das Revisionsverfahren wird keine Entschädigung ausgerichtet.