1. Zu einer Geldstrafe von 117 Tagessätzen zu CHF 70.00, ausmachend total CHF 8'190.00, teilweise als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 24.10.2017. 2. Zu einer Landesverweisung von 5 Jahren. 3. Zur Bezahlung der auf die Schuldsprüche entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten (3/4), von total CHF 5'332.40, ausmachend CHF 3'999.30 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung). 4. Zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 2'500.00. IV. Weiter wird verfügt: