2. in der Zeit vom 10.05.2015 bis Juli 2017 in D.________(Ortschaft), G.________(Strasse), z.N. der Einwohnergemeinde D.________(Ortschaft), durch Nichtdeklarieren von Unterstützungsleistungen aus der Türkei in unbestimmter Höhe; unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten (1/4), bestimmt auf CHF 1'333.10 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung), an den Kanton Bern. B. A.________ schuldig erklärt wurde: