Die 1. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (Einzelgericht) vom 7. Februar 2022 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als A. A.________ freigesprochen wurde: von der Anschuldigung des Betrugs, evtl. der Widerhandlung gegen das Sozialhilfegesetz, evtl. des unrechtmässigen Bezugs von Leistungen der Sozialhilfe angeblich begangen 1. am 10.05.2015 in D.________(Ortschaft), G.________(Strasse), z.N. der Einwohnergemeinde D.________(Ortschaft), durch Nichtdeklarieren von Vermögen im Umfang von CHF 17'000.00;