Der Beschuldigte gab an, er habe drei oder vier Monate lang einen Deutschkurs besucht. Aber dann habe er sich nicht mehr Mühe gegeben, Deutsch zu lernen (pag. 1104 Z. 5 f.). Die Integration des Beschuldigten muss insgesamt als gescheitert bezeichnet werden. 21.2.4 Familienverhältnisse Der Beschuldigte ist in der Türkei bei seinen Eltern aufgewachsen. Seine Eltern und seine fünf Schwestern leben nach wie vor in der Türkei. Er habe einen guten und regelmässigen Kontakt zu seiner Familie. Dieser Kontakt sei ihm sehr wichtig. Eigene Kinder hat der Beschuldigte nicht (pag. 1073; pag. 1103 Z. 32 ff.). 21.2.5 Gesundheitszustand