Die Ehe zwischen ihm und C.________ wurde am 26. Oktober 2018 rechtskräftig geschieden (pag. 1036). Mit Verfügung der ESD vom 13. Januar 2022 wurde seine Aufenthaltsbewilligung nicht verlängert und der Beschuldigte aus der Schweiz weggewiesen (pag. 955 ff.). Dagegen erhob der Beschuldigte Beschwerde bei der SID, welche mit Entscheid vom 10. August 2022 abgewiesen wurde (pag. 940 ff.). Auf eine gegen diesen Entscheid erhobene Beschwerde trat das Verwaltungsgericht des Kantons Bern am 3. Februar 2023 nicht ein (vgl. pag. 1088). Der Beschuldigte verfügt somit in der Schweiz über keine Aufenthaltsbewilligung mehr.