21. Subsumtion 21.1 Katalogtat nach Art. 66a Abs. 1 StGB Der Beschuldigte wurde wegen unrechtmässigen Bezugs von Leistungen der Sozialhilfe verurteilt. In Anwendung von Art. 66a Abs. 1 Bst. e StGB ist grundsätzlich eine obligatorische Landesverweisung auszusprechen. Zu prüfen bleibt, ob beim Beschuldigten aufgrund eines schweren persönlichen Härtefalls im Sinne von Art. 66a Abs. 2 StGB ausnahmsweise auf die Landesverweisung zu verzichten ist.