Die Geldstrafe ist folglich unbedingt auszusprechen. Der Beschuldigte ist somit zu einer unbedingten Geldstrafe von 117 Tagessätzen zu CHF 70.00, ausmachend total CHF 8'190.00, teilweise als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 24. Oktober 2017, zu verurteilen. 31 V. Obligatorisch Landesverweisung