Der durchschnittliche Nettolohn in den Monaten Februar bis Juli 2022 lag bei CHF 4'143.00 (pag. 1009 ff.; inkl. Überzeitzuschlag, Prämie, nach Abzug Quellensteuer), was mit dem von der Vorinstanz angenommenen Nettoeinkommen von CHF 4'100.00 übereinstimmt. Die von der Vorinstanz festgesetzte Tagessatzhöhe von CHF 70.00 erscheint sehr tief. Die Kammer hätte zur Bestimmung der Tagessatzhöhe das Nettoeinkommen des Beschuldigten nicht um die Hälfte herabgesetzt. Da sich die finanziellen Verhältnisse des Beschuldigten seit dem erstinstanzlichen Urteil indes nicht verändert haben, ist die Kammer nicht befugt, den Tagessatz zu erhöhen.