30 Die Vorinstanz erwog, der Beschuldigte erziele gemäss eigenen Angaben ein monatliches Einkommen von CHF 3'900.00 bis CHF 4'300.00 und damit ein Einkommen, welches sich nahe am Existenzminimum bewege. Er verfüge über keinerlei Vermögen und habe Schulden in Höhe von CHF 35'000.00. Aufgrund der hohen Anzahl Tagessätze rechtfertige es sich vorliegend, das durchschnittliche Nettoeinkommen von CHF 4'100.00 um die Hälfte zu reduzieren. Damit sei von einer Tagessatzhöhe von CHF 70.00 auszugehen (pag.