Mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 7. Juni 2018 wegen Nichtabgabe von ungültigen oder entzogenen Ausweisen oder Kontrollschildern zu einer unbedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 40.00, als Zusatzstrafe zum Strafbefehl vom 19. März 2018; Der Beschuldigte liess sich von den bisher ausgesprochenen Geldstrafen offensichtlich nicht beeindrucken und nicht von erneuter Delinquenz abhalten, was auf eine beachtliche Renitenz und Gleichgültigkeit gegenüber der schweizerischen Rechtsordnung schliessen lässt (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_1079/2016 vom 21. März 2017 E. 1.4.4).