sätzen zu CHF 30.00, als Zusatzstrafe zum Strafbefehl vom 24. Oktober 2017 und als Gesamtstrafe zum Strafbefehl vom 20. Mai 2016; - Mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 7. Juni 2018 wegen Nichtabgabe von ungültigen oder entzogenen Ausweisen oder Kontrollschildern zu einer unbedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 40.00, als Zusatzstrafe zum Strafbefehl vom 19. März 2018;