Mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 24. Oktober 2017 wegen Führens eines Motorfahrzeugs ohne erforderlichen Führerausweis zu einer unbedingten Geldstrafe von 18 Tagessätzen zu CHF 70.00; - Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn vom 19. März 2018 wegen Förderung der rechtswidrigen Ein-, Ausreise oder des rechtswidrigen Aufenthalts i.S. des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer sowie Führens eines Motorfahrzeugs trotz Verweigerung, Entzug oder Aberkennung des Ausweises zu einer unbedingten Geldstrafe von 80 Tages-