): - Mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 20. Mai 2016 wegen Nichtabgabe von ungültigen oder entzogenen Ausweisen oder Kontrollschildern zu einer bedingten Geldstrafe von 5 Tagessätzen zu CHF 40.00 und einer Busse von CHF 200.00; - Mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 24. Oktober 2017 wegen Führens eines Motorfahrzeugs ohne erforderlichen Führerausweis zu einer unbedingten Geldstrafe von 18 Tagessätzen zu CHF 70.00; -