Anders als betreffend den unrechtmässigen Bezug von Leistungen der Sozialhilfe ist der Beschuldigte im Bereich der Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz mehrfach und einschlägig vorbestraft. Dem Strafregisterauszug vom 14. Februar 2023 lassen sich folgende Verurteilungen entnehmen (pag. 1084 ff.): - Mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 20. Mai 2016 wegen Nichtabgabe von ungültigen oder entzogenen Ausweisen oder Kontrollschildern zu einer bedingten Geldstrafe von 5 Tagessätzen zu CHF 40.00 und einer Busse von CHF 200.00; -