Gesamtstrafe aufgrund der Tatkomponenten Die Einsatzstrafe von 24 Strafeinheiten für das Fahren ohne Berechtigung vom 24. Juli 2019 ist somit aufgrund der weiteren Schuldsprüche wegen Fahrens ohne Berechtigung (16 Strafeinheiten) und Nichtabgabe von Kontrollschildern trotz behördlicher Aufforderung (10 Strafeinheiten) um insgesamt 26 Strafeinheiten auf 50 Strafeinheiten zu erhöhen. 16.3 Täterkomponenten Anders als betreffend den unrechtmässigen Bezug von Leistungen der Sozialhilfe ist der Beschuldigte im Bereich der Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz mehrfach und einschlägig vorbestraft.