28 Für die Nichtabgabe von Kontrollschildern trotz behördlicher Aufforderung erscheint für sich alleine beurteilt eine Strafe von 18 Strafeinheiten als angemessen, welche mit 10 Strafeinheiten zu asperieren ist. 16.2.3 Fazit Asperation / Gesamtstrafe aufgrund der Tatkomponenten