Die Strafnorm dient dazu, die Durchsetzung eines behördlichen Befehls sicherzustellen. Ihr liegt aufgrund des von ihnen ausgehenden Rechtsscheines das besondere Interesse an einem raschen und reibungslosen Einzug ungültiger oder entzogener Ausweise und Kontrollschilder zugrunde (BÄHLER, in: Basler Kommentar, Strassenverkehrsgesetz, a.a.O., N. 10 zu Art. 97 SVG). Der Beschuldigte gab am 12. April 2018 die Kontrollschilder seines Fahrzeugs trotz behördlicher Aufforderung nicht ab. Er wurde bereits mit Strafbefehlen vom 20. Mai 2016 und 7. Juni 2018 wegen Nichtabgabe von Kontrollschildern verurteilt (pag. 1085; pag.