Urteil des Bundesgerichts 6B_853/2014 vom 9. Februar 2015 E. 4.2). Der Vollständigkeit halber ist an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass die Übertretungsbusse von CHF 300.00 für die Nichtgewährung des Vortritts im Kreisverkehr in Rechtskraft erwachsen ist (vgl. Ziff. I. 5. vorne). 16.1 Einsatzstrafe Die Richtlinien für die Strafzumessung des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (mit Änderungen vom 9. Dezember 2020 per 1. Januar 2021;