775 Z. 33). Sein Nettoeinkommen beläuft sich je nach Abzügen und Prämien auf monatlich zwischen CHF 3'900.00 und CHF 4'300.00 (pag. 775 Z. 40 f.). Zudem erhält er einen 13. Monatslohn (pag. 775 Z. 44). Bevor er in die Schweiz gekommen ist, arbeitete er als Schweisser (pag. 775 Z. 47). Dem Beschuldigten wurde mit Verfügung vom 13.01.2022 die Aufenthaltsbewilligung nicht verlängert und die Wegweisung verfügt. Obwohl die Verfügung noch nicht rechtskräftig ist, ist sein Aufenthaltsstatus damit unsicher.