Konfrontiert mit dem Vorwurf, Einkommen nicht gemeldet zu haben, bestätigte er anlässlich des Gesprächs vom 6. Juli 2017 unterschriftlich, über keine weiteren Einkünfte zu verfügen, obwohl er am 28. April 2017 eine Entschädigung von CHF 1'650.00 auf sein .________-Konto überwiesen erhalten hatte. Ferner hatte seine Frau zu diesem Zeitpunkt vier Lohnzahlungen im Gesamtbetrag von CHF 8'761.65 auf ihr Konto bei der F.________ (Bank) überwiesen erhalten. Die letzte Überweisung von CHF 2'314.25 erfolgte am 4. Juli 2017 und damit gerade einmal zwei Tage vor diesem Gespräch.