24 Der Beschuldigte verschwieg den Sozialen Diensten D.________(Ortschaft) während 2.5 Monaten Einkünfte, die er und seine Frau erzielt hatten. Dabei legte er eine gewisse kriminelle Energie an den Tag. Konfrontiert mit dem Vorwurf, Einkommen nicht gemeldet zu haben, bestätigte er anlässlich des Gesprächs vom 6. Juli 2017 unterschriftlich, über keine weiteren Einkünfte zu verfügen, obwohl er am 28. April 2017 eine Entschädigung von CHF 1'650.00 auf sein .________-Konto überwiesen erhalten hatte.