Damit wäre für den unrechtmässigen Bezug von Leistungen der Sozialhilfe grundsätzlich das alte Recht milder. Die Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz wurden hingegen allesamt nach dem 1. Januar 2018 begangen. Die Frage des anwendbaren Rechts wird vorliegend aufgrund des zu beachtenden Verschlechterungsverbots, welches die Kammer auf eine Geldstrafe von maximal 117 Tagessätzen beschränkt, zu einer akademischen Frage (da nach altem wie nach neuem Recht eine Geldstrafe von 117 Tagessätzen möglich ist).