Entgegen der Auffassung der Verteidigung kann von einem Sozialdienst nicht verlangt werden, dass er quasi standardmässig und regelmässig bei Banken anfragt, ob seine Klienten weitere Konten besitzen. Zudem wurden dem Beschuldigten und seiner Frau anlässlich des Gesprächs vom 6. Juli 2017 wegen widersprüchlichen Angaben und nicht deklariertem Lohn das rechtliche Gehör gewährt. Der Beschuldigte bestätigte unterschriftlich, die Wahrheit gesagt zu haben und nebst den Sozialhilfeleistungen und den deklarierten Einnahmen keinerlei weitere Einnahmen zu haben. Er hat mithin auf konkrete Fragen hin weiterhin nicht die Wahrheit gesagt.