Die beiden haben das Einkommen bewusst vor dem Sozialdienst verschweigen. Weiter kann den Sozialen Diensten D.________(Ortschaft) nicht vorgeworfen werden, sie hätten nicht genügend Abklärungen getroffen. Der Beschuldigte und seine Frau liessen sich die Einkünfte auf Konten überweisen, die sie bewusst nicht den Sozialen Diensten D.________(Ortschaft) angegeben hatten. Entgegen der Auffassung der Verteidigung kann von einem Sozialdienst nicht verlangt werden, dass er quasi standardmässig und regelmässig bei Banken anfragt, ob seine Klienten weitere Konten besitzen.