Der Verteidigung kann nicht gefolgt werden, soweit sie geltend machte, das Nichtdeklarieren des Einkommens seiner Frau könne nicht dem Beschuldigten angelastet werden. Das Beweisverfahren hat ergeben, dass der Beschuldigte und seine Frau hinsichtlich der Handwerksarbeiten in H.________(Ortschaft) gezielt und koordiniert zusammen vorgingen. Weiter ist erstellt, dass die beiden von April bis Juli 2017 im gleichen Haushalt lebten und der Beschuldigte von der Anstellung seiner Frau bei I.________ wusste. Wie die Vorinstanz zutreffend ausführte, bezog der Beschuldigte in einem Zweierhaushalt zusammen mit seiner Frau Sozialhilfe und stellte mit ihr eine wirtschaftliche Einheit dar (pag.