19 D.________(Ortschaft) zu melden, nicht nach und versetzte diese, was seine finanzielle Situation und diejenige seiner Frau anbelangt, in einen Irrtum. Im Umfang der Einkünfte hätten der Beschuldigte und seine Frau keinen Anspruch auf Sozialhilfeleistungen gehabt, weshalb den Sozialen Diensten D.________(Ortschaft) bzw. der Einwohnergemeinde D.________(Ortschaft) entsprechend ein Vermögensschaden in derselben Höhe entstanden ist.