6B_797/2021 vom 20. Juli 2022 E. 2.2; 6B_1246/2020 vom 16. Juli 2021 E. 4.3; je mit Hinweisen). In seiner Rechtsprechung hat das Bundesgericht erwähnt, dass der von der Schweizerischen Staatsanwälte-Konferenz (nachfolgend: SSK) in deren Empfehlungen betreffend die Ausschaffung verurteilter Ausländerinnen und Ausländer (Art. 66a-66d StGB) vom 24. November 2016 genannte Grenzbetrag von CHF 3'000.00 in der Literatur verschiedentlich (so etwa von FIOLKA/VETTERLI, Die Landesverweisung nach Art. 66a StGB als strafrechtliche Sanktion, plädoyer 5/2016, S. 94) als zu tief kritisiert wurde. Es hat auch darauf hingewiesen, dass im Schrifttum die Auffassung vertreten wird, Art.