Aus den Eheschutzakten CIV 17 5711 geht hervor, dass die Ehegatten noch an der gleichen Adresse wohnten und die Ehefrau um die Aufhebung des gemeinsamen Haushaltes per sofort ersuchte. C.________ gab an, sie sei im August 2017 in die Türkei gegangen, nachdem ihre Anstellung bei I.________ geendet habe. Danach hätten sie sich getrennt (pag. 755 Z. 7 ff.). Auch aus der Übersetzung des türkischen Scheidungsurteils vom 26. Oktober 2018 geht hervor, dass sich die beiden im August 2017 getrennt hätten (pag. 1036 ff.).