14 en, habe seine Frau CHF 400.00 M.________ gegeben (pag. 768 Z. 34 f.). Dem widersprechend erklärte er an der oberinstanzlichen Verhandlung, er habe die Hälfte des Geldes als Materialgeld in die Türkei geschickt (pag. 1109 Z. 12). Etwas später gab er dann an, er habe die ganzen CHF 1'650.00 in die Türkei überwiesen und nichts behalten (pag. 1109 Z. 31). C.________ gab bei der Staatsanwaltschaft zunächst ebenfalls an, dass das Geld von L.________ für den Chef des Beschuldigten bestimmt gewesen sei. Sie habe lediglich übersetzt (pag. 146). Auf entsprechende Vorhalte bestätigte C.______