Beim Facebookinserat, auf welches sich L.________ gemeldet habe, handle es sich um das Profil der Firma (pag. 115 Z. 360). Bei der Staatsanwaltschaft widersprach sich der Beschuldigte mehrfach. Zunächst gab er an, seine Frau habe mit den Umbauarbeiten nichts zu tun gehabt (pag. 115 Z. 374 f.) Auf Vorhalt der Angaben von L.________ räumte der Beschuldigte dann ein, dass seine Frau ihn zum Termin begleitet habe. L.________ habe seine Frau kontaktiert. Er habe damit nichts zu tun gehabt. Er denke, seine Frau sei eifersüchtig gewesen, deshalb sei sie mitgekommen (pag. 115 Z. 381 ff.).