Aktenkundig ist sodann, dass der Beschuldigte im Mai 2016 von seiner Frau kurzzeitig aus der Wohnung geworfen worden, danach aber wieder dort eingezogen war (pag. 226). C.________ sprach anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung von einem gewalttätigen Beschuldigten (pag. 755 Z. 24). Auch das Eheschutzgesuch vom 21. November 2017 begründete sie unter anderem damit, dass ihr Mann gewalttätig sei (vgl. Verfahrensakten CIV 17 5711 des Regionalgerichts Berner Ju- ra-Seeland). Es blieb aber beiderseits bei pauschalen Vorhalten. Zudem versuchten die beiden noch im Frühling 2017 gemeinsam über ein Facebook-Profil an Aufträge für Renovationsarbeiten zu gelangen (vgl. Ziff.